Mietaufhebungsvertrag
Ein Mietaufhebungsvertrag kommt immer nur durch vertragliche Vereinbarung der Parteien zustande. Teilweise gibt es Gründe, unter denen der Vermieter in die Aufhebung des Mietvertrages einwilligen muss. Nicht richtig ist die weit verbreitete Meinung, dass der Vermieter bei Benennung von drei Nachmietern der Aufhebung des Mietvertrages zustimmen muss.